Wer ist schwerbehindert?
Von einer Behinderung spricht man, wenn gesundheitliche Schäden einen Menschen dauerhaft beeinträchtigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der gesundheitliche Schaden angeboren, Folge eines Unfalls oder einer Krankheit ist. Alterstypische Beeinträchtigungen werden aber nicht berücksichtigt.
Ausgedrückt wird die Auswirkung der Funktionsbeeinträchtigung als "Grad der Behinderung" ("GdB") in Zehnergraden von 20 bis 100. Schwerbehindert nach dem Schwerbehindertengesetz ist, wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 aufweist und im Bundesgebiet lebt oder arbeitet.
Quelle: Ratgeber für Schwerbehinderte,
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW
Wer stellt die Schwerbehinderung fest?
Das Versorgungsamt trifft Feststellung aufgrund ärztlicher
Befunde des Hausarztes, der Fachärzte , der Krankenhäuser usw.
Antragsformulare gibt es bei den Versorgungsämtern,
Fürsorgestellen , Sozialämtern, Behindertenverbänden und
bei den Vertretungen für Schwerbehinderte in den Betrieben und Dienststellen.