Nahverkehr
Gehbehinderte ("G"), außergewöhnlich Gehbehinderte ("aG"), ("BL"), hilflose Personen ("H") oder Gehörlose erhalten einen Schwerbehindertenausweis mit orangenfarbenen Flächenaufdruck. Er allein berechtigt jedoch noch nicht dazu, öffentliche Verkehrsmittel kostenlos zu benutzten! Hierfür ist zusätzlich ein Beiblatt mit einer gültigen Wertmarke erforderlich.
Der Schwerbehindertenausweis und das Beiblatt sind
bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln mitzuführen
und auf Verlangen vorzuzeigen. Das Beiblatt ist beim Versorgungsamt erhältlich.
Die Wertmarke kostet jährlich 120 DM, halbjährlich
60 DM.
Kostenlos erhalten diese Wertmarke Blinde
und Hilflose sowie Schwerbehinderte, die Arbeitslosenhilfe oder für
den Lebensunterhalt laufende Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz,
dem Jugendwohlfahrtsgesetz oder entsprechende Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz
beziehen.
Eine kostenlose Wertmarke können auch Kriegsbeschädigte
und Entschädigungsberechtigte nach dem Bundesentschädigungsgesetz
aufgrund einer besonderen Besitzstandsregelung erhalten.
Tip: Wer blind ("Bl"), hilflos ("H"), außergewöhnlich gehbehindert ("aG") oder besitzstandsberechtigt ist, hat neben der Freifahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln Anspruch auf steuerliche Ermäßigungen für sein Kraftfahrzeug. Näheres hier.
Der Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenem
Aufdruck und gültiger Wertmarke berechtigt dazu, weite Teile des Nahverkehrsangebots
in der ganzen Bundesrepublik kostenlos zu nutzen:
Tip: Außerhalb der Verkehrsverbünde
können bei der Deutschen Bahn AG Züge des Nahverkehrs in der
2. Klasse im Umkreis von 50 km um den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
kostenlos benutzt werden. Das Versorgungsamt gibt dafür ein Streckenverzeichnis
heraus. Mit diesem Streckenverzeichnis muß der Anspruch auf Freifahrt
auf dieser besonderen Strecke nachgewiesen werden.
Informationen gibt es bei der Deutschen Bahn AG
oder dem Versorgungsamt.
In zuschlagspflichtigen Schnell-Zügen oder
Interregio-Zügen müssen auch Inhaber eines Freifahrtausweises
einen Zuschlag bezahlen. In EC-, IC-, ICE- und FD-Zügen hat dieser
Ausweis keinerlei Gültigkeit. Das gilt auch, wenn der Behinderte selbst
nicht freifahrtberechtigtist.
Fernverkehr
Schwerbehinderte können für sich und ihre Begleiter kostenlos Plätze reservieren.
Auch die rollstuhlgeeigneten Plätze in den Graußraumwagen der IC- und ICE-Züge sowie die Plätze in den Abteilen für Schwerbehinderte können reserviert werden.
Weitere nützliche Tips stehen im "Reiseführer
für unsere behinderten Fahrgäste", der bei allen Fahrkartenschaltern
der Deutschen Bahn AG kostenlos zu bekommen ist.
Flugverkehr
Begleitpersonen von Schwerbehinderten fliegen bei den deutschen Fluggesellschaften im innerdeutschen Luftverkehr kostenlos, wenn der Ausweis das Merkzeichen "B" aufweist.
Schwerkriegsbeschädigten, Schwerwehrdienstbeschädigten, rassisch oder politisch Verfolgten, deren Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt und vor dem 1. Oktober 1979 festgestellt wurde, ermäßigen die Fluggesellschaften im innerdeutschen Flugverkehr die Flugpreise um 30 %.
Mehr Informationen gibt die Broschüre "Reisetips für behinderte Fluggäste" der Lufthansa.
Die Broschüre "Informationen für behinderte Fluggäste" der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Flughäfen gibt es auf allen Flughäfen.